Verwaltungsrecht – Einsprache gegen Verfügungen und Behördenentscheide

Sie haben einen Behördenentscheid erhalten, der Sie betrifft? Im Verwaltungsrecht beträgt die Beschwerdefrist in der Regel 30 Tage (Art. 50 VwVG). Ob Steuerentscheid, Baubewilligung, Sozialhilfe oder Berufsausübungsbewilligung – ich unterstütze Sie bei der fachgerechten Einsprache.

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Häufige Fragen: Verwaltungsrecht Schweiz

Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde gegen eine Verfügung?

In der Regel 30 Tage ab Eröffnung der Verfügung (Art. 50 VwVG). Bei kantonalen Verfügungen können andere Fristen gelten. Prüfen Sie immer die Rechtsmittelbelehrung am Ende der Verfügung.

Kann ein Rechtskonsulent mich vor dem Verwaltungsgericht vertreten?

Ja. Im Verwaltungsverfahren gibt es kein Anwaltsmonopol (Art. 11 VwVG). Sie können sich durch einen Rechtskonsulenten vertreten lassen.