Steuerrecht – Einsprache gegen Veranlagung und Steuerberatung

Sie sind mit Ihrer Steuerveranlagung nicht einverstanden oder haben eine Ermessensveranlagung erhalten? Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage (Art. 132 DBG). Ich unterstütze Sie bei der Einsprache und der Kommunikation mit dem Steueramt.

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Häufige Fragen: Steuerrecht Schweiz

Wie wehre ich mich gegen eine zu hohe Steuerveranlagung?

Erheben Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache beim Steueramt. Begründen Sie genau, welche Positionen falsch sind, und legen Sie Belege bei.

Was passiert bei einer Ermessensveranlagung?

Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen. Die Schätzung fällt oft zu hoch aus. Sie können Einsprache erheben, müssen aber nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist.