Steuerrecht – Einsprache gegen Veranlagung und Steuerberatung
Sie sind mit Ihrer Steuerveranlagung nicht einverstanden oder haben eine Ermessensveranlagung erhalten? Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage (Art. 132 DBG). Ich unterstütze Sie bei der Einsprache und der Kommunikation mit dem Steueramt.
Typische Fälle im Steuerrecht
Einsprache gegen Veranlagung
Gegen die Veranlagungsverfügung können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 132 DBG). Die Einsprache muss schriftlich und begründet sein.
Ermessensveranlagung
Wenn Sie die Steuererklärung nicht oder unvollständig einreichen, nimmt das Steueramt eine Ermessensveranlagung vor. Um diese anzufechten, müssen Sie nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist.
Instanzenweg Kanton Zürich
Steueramt → Einsprache → Steuerrekursgericht ZH → Verwaltungsgericht ZH → Bundesgericht.
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Anfrage einreichenHäufige Fragen: Steuerrecht Schweiz
Wie wehre ich mich gegen eine zu hohe Steuerveranlagung?
Erheben Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache beim Steueramt. Begründen Sie genau, welche Positionen falsch sind, und legen Sie Belege bei.
Was passiert bei einer Ermessensveranlagung?
Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen. Die Schätzung fällt oft zu hoch aus. Sie können Einsprache erheben, müssen aber nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist.