Sozialversicherungsrecht – AHV, IV, ALV und Ergänzungsleistungen

Sie haben eine Verfügung der IV, AHV oder einer anderen Sozialversicherung erhalten, die Sie für falsch halten? Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage (Art. 52 ATSG). Ich helfe Ihnen, die Verfügung zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Haben Sie ein Problem im Sozialversicherungsrecht?

Schildern Sie Ihren Fall – erste Einschätzung pauschal CHF 50.-- (inkl. 30 Min. Arbeitszeit), Antwort innert 48 Stunden.

Anfrage einreichen

Häufige Fragen: Sozialversicherungsrecht Schweiz

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache gegen eine IV-Verfügung?

30 Tage ab Zustellung der Verfügung (Art. 52 ATSG). Die Einsprache muss schriftlich und begründet sein. Legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.

Kann ein Rechtskonsulent mich bei der Sozialversicherung vertreten?

Ja. Im Einspracheverfahren vor der Sozialversicherung und im Beschwerdeverfahren vor dem Sozialversicherungsgericht können Sie sich durch einen Rechtskonsulenten vertreten lassen.