Sozialversicherungsrecht – AHV, IV, ALV und Ergänzungsleistungen
Sie haben eine Verfügung der IV, AHV oder einer anderen Sozialversicherung erhalten, die Sie für falsch halten? Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage (Art. 52 ATSG). Ich helfe Ihnen, die Verfügung zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Typische Fälle
IV-Rente abgelehnt oder gekürzt
Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente: 40% = ¼ Rente, 50% = ½ Rente, 60% = ¾ Rente, 70%+ = volle Rente. Gegen eine ablehnende Verfügung können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 52 ATSG).
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Einstelltage, Verweigerung von Leistungen oder Kürzungen: Auch hier gilt die 30-Tage-Einsprachefrist. Ich prüfe die Verfügung und helfe Ihnen bei der Einsprache.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen werden bei AHV- oder IV-Rentnern berechnet, deren Einkommen das Existenzminimum nicht deckt. Die Berechnung ist komplex – lassen Sie sie prüfen.
Haben Sie ein Problem im Sozialversicherungsrecht?
Schildern Sie Ihren Fall – erste Einschätzung pauschal CHF 50.-- (inkl. 30 Min. Arbeitszeit), Antwort innert 48 Stunden.
Anfrage einreichenHäufige Fragen: Sozialversicherungsrecht Schweiz
Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache gegen eine IV-Verfügung?
30 Tage ab Zustellung der Verfügung (Art. 52 ATSG). Die Einsprache muss schriftlich und begründet sein. Legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.
Kann ein Rechtskonsulent mich bei der Sozialversicherung vertreten?
Ja. Im Einspracheverfahren vor der Sozialversicherung und im Beschwerdeverfahren vor dem Sozialversicherungsgericht können Sie sich durch einen Rechtskonsulenten vertreten lassen.