Migrationsrecht – Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug und Härtefall
Aufenthaltsbewilligung verlängern, Familiennachzug, Härtefallgesuch oder drohender Widerruf: Das Migrationsrecht ist komplex und die Fristen sind strikt. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit den Migrationsbehörden und bei der Vorbereitung von Gesuchen und Einsprachen.
Wichtige Themen im Migrationsrecht
Bewilligungsarten
L (Kurzaufenthalt), B (Aufenthalt), C (Niederlassung), F (vorläufige Aufnahme), N (Asyl). Jede Bewilligungsart hat eigene Voraussetzungen und Rechte nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Familiennachzug
Der Familiennachzug ist an Fristen gebunden (Art. 47 AIG): 5 Jahre für Kinder über 12 Jahre. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt, angemessene Wohnung, keine Sozialhilfeabhängigkeit.
Härtefall
Ein Härtefallgesuch (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG) kommt in Betracht, wenn keine andere Bewilligungsgrundlage besteht. Die Hürden sind hoch: nachgewiesene schwerwiegende persönliche Notlage und fortgeschrittene Integration.
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Anfrage einreichenHäufige Fragen: Migrationsrecht Schweiz
Was passiert, wenn meine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wird?
Gegen den Nichtverlängerungsentscheid können Sie innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Handeln Sie schnell und lassen Sie den Entscheid fachlich prüfen.
Was ist ein Härtefallgesuch?
Ein Härtefallgesuch ermöglicht eine Aufenthaltsbewilligung in Ausnahmefällen, wenn eine schwerwiegende persönliche Notlage und gute Integration nachgewiesen werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Behörden.