Mietrecht – Hilfe bei Kündigung, Mietzins und Mängel
Sie haben eine Kündigung Ihrer Mietwohnung erhalten, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins, oder es gibt Mängel in der Wohnung? Ich helfe Ihnen bei allen mietrechtlichen Fragen – von der Anfechtung der Kündigung bis zum Schlichtungsverfahren.
Im Mietrecht ist das Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schlichtungsbehörde obligatorisch und kostenlos. Sie brauchen dabei keinen Rechtsanwalt – ein erfahrener Rechtskonsulent unterstützt Sie genauso wirksam und deutlich günstiger.
Typische Fälle im Mietrecht
Kündigung anfechten
Eine Kündigung des Mietverhältnisses kann angefochten werden, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst (Art. 271-271a OR). Häufige Gründe: Änderungskündigung zur Mietzinserhöhung, Kündigung nach Mängelrüge, oder Kündigung wegen Eigenbedarf ohne echten Bedarf. Die Anfechtungsfrist beträgt 30 Tage nach Empfang der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde.
Mietzinserhöhung
Eine Mietzinserhöhung muss mit dem amtlichen Formular mitgeteilt werden und sachlich begründet sein (Art. 269-269d OR). Sie können den neuen Mietzins innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 270b OR). Häufige Gründe für die Anfechtung: übersetzter Ertrag, referenzsatzbasierte Senkung nicht weitergegeben.
Mängel und Mängelrüge
Bei Mängeln der Mietsache haben Sie Anspruch auf Mängelbeseitigung, Mietzinsherabsetzung oder fristlose Kündigung bei schweren Mängeln (Art. 259a-259i OR). Melden Sie Mängel immer schriftlich per Einschreiben.
Schlichtungsverfahren
In Zürich ist die Schlichtungsbehörde am jeweiligen Bezirksgericht zuständig. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 113 ZPO) und paritätisch zusammengesetzt. Die Schlichtungsbehörde kann einen Urteilsvorschlag (bis CHF 10'000) oder einen Entscheid (bis CHF 2'000) erlassen.
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Anfrage einreichenHäufige Fragen: Mietrecht Zürich
Wie lange habe ich Zeit, eine Kündigung anzufechten?
Sie müssen die Kündigung innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort anfechten (Art. 273 OR). Diese Frist ist nicht erstreckbar. Handeln Sie sofort.
Kann ich die Mietzinserhöhung anfechten?
Ja, innert 30 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde (Art. 270b OR). Prüfen Sie, ob die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Häufig sind Erhöhungen trotz gesunkenem Referenzzinssatz nicht zulässig.
Brauche ich einen Anwalt für die Schlichtungsbehörde?
Nein. Vor der Schlichtungsbehörde im Mietrecht können Sie sich selbst vertreten oder einen Rechtskonsulenten beiziehen. Das Verfahren ist kostenlos und informell. Ein erfahrener Rechtskonsulent bereitet Ihren Fall genauso professionell vor wie ein Anwalt.