Mietrecht – Hilfe bei Kündigung, Mietzins und Mängel

Sie haben eine Kündigung Ihrer Mietwohnung erhalten, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins, oder es gibt Mängel in der Wohnung? Ich helfe Ihnen bei allen mietrechtlichen Fragen – von der Anfechtung der Kündigung bis zum Schlichtungsverfahren.

Im Mietrecht ist das Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schlichtungsbehörde obligatorisch und kostenlos. Sie brauchen dabei keinen Rechtsanwalt – ein erfahrener Rechtskonsulent unterstützt Sie genauso wirksam und deutlich günstiger.

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Häufige Fragen: Mietrecht Zürich

Wie lange habe ich Zeit, eine Kündigung anzufechten?

Sie müssen die Kündigung innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort anfechten (Art. 273 OR). Diese Frist ist nicht erstreckbar. Handeln Sie sofort.

Kann ich die Mietzinserhöhung anfechten?

Ja, innert 30 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde (Art. 270b OR). Prüfen Sie, ob die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Häufig sind Erhöhungen trotz gesunkenem Referenzzinssatz nicht zulässig.

Brauche ich einen Anwalt für die Schlichtungsbehörde?

Nein. Vor der Schlichtungsbehörde im Mietrecht können Sie sich selbst vertreten oder einen Rechtskonsulenten beiziehen. Das Verfahren ist kostenlos und informell. Ein erfahrener Rechtskonsulent bereitet Ihren Fall genauso professionell vor wie ein Anwalt.