Betreibung erhalten? So wehren Sie sich richtig

Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten? Erheben Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag – sonst wird die Betreibung fortgesetzt. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die richtige Strategie zu wählen.

Ob Rechtsvorschlag, Rechtsöffnungsverfahren oder Schuldenregulierung: Als Rechtskonsulent unterstütze ich Sie kompetent und zu deutlich tieferen Kosten als ein Rechtsanwalt.

Haben Sie ein Problem im Betreibung?

Schildern Sie Ihren Fall – erste Einschätzung kostenlos, Antwort innert 48 Stunden.

Anfrage einreichen

Häufige Fragen: Betreibung Schweiz

Wie erhebe ich Rechtsvorschlag?

Innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls, mündlich beim Betreibungsbeamten oder schriftlich beim Betreibungsamt. Keine Begründung nötig. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung sofort.

Was kostet mich eine Betreibung?

Die Betreibungskosten trägt grundsätzlich der Schuldner. Sie variieren je nach Forderungshöhe und Verfahrensschritt. Der Rechtsvorschlag selbst ist kostenlos.

Kann ich eine ungerechtfertigte Betreibung löschen lassen?

Ja. Wenn die Betreibung ungerechtfertigt war, können Sie deren Löschung verlangen (Art. 8a SchKG). Dazu brauchen Sie entweder die Zustimmung des Gläubigers oder einen gerichtlichen Entscheid.