Arbeitsrecht – Beratung bei Kündigung, Lohn und Arbeitsvertrag

Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, oder Sie brauchen Hilfe mit dem Arbeitszeugnis? Als erfahrener Rechtskonsulent in Zürich unterstütze ich Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – klar, direkt und zu fairen Konditionen.

In vielen Fällen brauchen Sie keinen teuren Rechtsanwalt oder Fürsprecher. Ein Rechtskonsulent kann Sie im Arbeitsrecht umfassend beraten, Schreiben verfassen und Sie vor der Schlichtungsbehörde und dem Arbeitsgericht Zürich vertreten (bis CHF 30'000 Streitwert).

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Schildern Sie Ihren Fall – erste Einschätzung pauschal CHF 50.-- (inkl. 30 Min. Arbeitszeit), Antwort innert 48 Stunden.

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Häufige Fragen: Arbeitsrecht Zürich

Was kann ich tun, wenn ich gekündigt wurde?

Prüfen Sie sofort die Kündigungsfrist und ob allenfalls eine Sperrfrist vorliegt. Erheben Sie schriftlich Einsprache gegen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (Art. 336b OR). Eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung muss innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.

Muss ich einen Anwalt nehmen für Arbeitsgericht Zürich?

Nein. Vor dem Arbeitsgericht Zürich können Sie sich bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 auch durch einen qualifizierten Rechtskonsulenten vertreten lassen. Das Schlichtungsverfahren und das Verfahren am Arbeitsgericht sind bei Streitwerten bis CHF 30'000 kostenlos (Art. 114 lit. c ZPO).

Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt vom Dienstjahr ab und wird nach verschiedenen Skalen (Berner, Basler, Zürcher Skala) berechnet. Im ersten Dienstjahr besteht ein Anspruch von 3 Wochen, danach steigend. Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung, die 80% des Lohns für bis zu 720 Tage deckt.