Arbeitsrecht – Beratung bei Kündigung, Lohn und Arbeitsvertrag
Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, oder Sie brauchen Hilfe mit dem Arbeitszeugnis? Als erfahrener Rechtskonsulent in Zürich unterstütze ich Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – klar, direkt und zu fairen Konditionen.
In vielen Fällen brauchen Sie keinen teuren Rechtsanwalt oder Fürsprecher. Ein Rechtskonsulent kann Sie im Arbeitsrecht umfassend beraten, Schreiben verfassen und Sie vor der Schlichtungsbehörde und dem Arbeitsgericht Zürich vertreten (bis CHF 30'000 Streitwert).
Typische Fälle im Arbeitsrecht
Kündigung und Kündigungsschutz
Die Kündigung muss den gesetzlichen Fristen entsprechen (Art. 335a-335c OR). Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, danach je nach Dienstjahr 1 bis 3 Monate. Eine Kündigung kann missbräuchlich sein (Art. 336 OR), etwa wenn sie als Vergeltung für berechtigte Ansprüche erfolgt. Bei missbräuchlicher Kündigung steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen zu.
Sperrfristen beachten
Während Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst oder nach einem Betriebsunfall darf Ihnen nicht gekündigt werden (Art. 336c OR). Die Sperrfrist beträgt je nach Dienstjahr 30, 90 oder 180 Tage. Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig.
Lohnforderungen und Überstunden
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 25% vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden (Art. 321c OR). Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren.
Arbeitszeugnis
Sie haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Art. 330a OR). Es muss wohlwollend formuliert sein und der Wahrheit entsprechen. Wenn Ihr Zeugnis unfair oder unvollständig ist, helfe ich Ihnen bei der Korrektur.
Haben Sie ein Problem im Arbeitsrecht?
Schildern Sie Ihren Fall – erste Einschätzung pauschal CHF 50.-- (inkl. 30 Min. Arbeitszeit), Antwort innert 48 Stunden.
Anfrage einreichenHäufige Fragen: Arbeitsrecht Zürich
Was kann ich tun, wenn ich gekündigt wurde?
Prüfen Sie sofort die Kündigungsfrist und ob allenfalls eine Sperrfrist vorliegt. Erheben Sie schriftlich Einsprache gegen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (Art. 336b OR). Eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung muss innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.
Muss ich einen Anwalt nehmen für Arbeitsgericht Zürich?
Nein. Vor dem Arbeitsgericht Zürich können Sie sich bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 auch durch einen qualifizierten Rechtskonsulenten vertreten lassen. Das Schlichtungsverfahren und das Verfahren am Arbeitsgericht sind bei Streitwerten bis CHF 30'000 kostenlos (Art. 114 lit. c ZPO).
Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt vom Dienstjahr ab und wird nach verschiedenen Skalen (Berner, Basler, Zürcher Skala) berechnet. Im ersten Dienstjahr besteht ein Anspruch von 3 Wochen, danach steigend. Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung, die 80% des Lohns für bis zu 720 Tage deckt.